Dem Teamoffiziellen XXXXXX wird verboten, sich während des nächsten -auf die Rechtskraft folgenden- Meisterschaftsspiels der von ihm betreuten Landesliga-Mannschaft des Vereins XXXXXXXX im Innenraum des Stadions bzw. der Sportstätte aufzuhalten.
Angewendete Vorschrift(en): § 1 (1)
Gründe:
Das Verhalten des Teamoffiziellen NAME stellt ein unsportliches Verhalten gem. § 1(1) RuVO dar.
Bei der Strafzumessung ist zu berücksichtigen, dass eine Sperre für zumindest ein Spiel nach dem als Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters ausgesprochenen Feldverweis unumgänglich ist.
Allerdings erscheint eine weitere Ahndung nicht geboten.
Die mit einem Aufenthaltsverbot belegte Person darf das Spiel nicht im Innenraum verfolgen. 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin bis 30 Minuten nach dem Abpfiff ist die Anwesenheit in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel und im Kabinengang sowie im gesamten Innenraum untersagt. In dem genannten Zeitraum darf die Person mit ihrer Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.